Edit PolicyUrheberrecht und Fan Fiction

Die Urheberrechtsreform birgt auch Chancen. Doch die Bundesregierung versucht die Fortschritte für Fan Fiction, Fankunst und Co. rückgängig zu machen.

Ein zum Meme gewordenes Bild des Futurma-Charakters Fry
Not sure if art or copyright infringement – Alle Rechte vorbehalten Futurama/Internet

Felix Reda saß von 2014 bis 2019 für die Piraten im Europäischen Parlament und verantwortet heute bei der Gesellschaft für Freiheitsrechte das Projekt „control c“ zu Urheberrecht und Kommunikationsfreiheit. Dieser Beitrag erschien zuerst in seiner Kolumne auf heise.de und wurde dort unter der Lizenz CC BY 4.0 veröffentlicht.


Die Urheberrechtsreform, die der Bundestag voraussichtlich am 20. Mai verabschieden wird, birgt neben Gefahren durch Uploadfilter auch Chancen für die Internetkultur. Doch die Bundesregierung versucht mit allen Mitteln die Fortschritte für Fan Fiction, Fankunst und Co. rückgängig zu machen, die sich die Zivilgesellschaft auf europäischer Ebene erstritten hat. In einer Petition nimmt die Fan Fiction-Community nun einen letzten Anlauf, den Bundestag zum Einlenken zu bewegen.

Die Massenproteste von knapp 200.000 meist jungen Menschen, die vor zwei Jahren gegen die EU-Urheberrechtsrichtlinie auf die Straße gegangen sind, konnten die Einführung von Uploadfiltern nicht verhindern – aber sie haben zumindest zu einem Teilerfolg geführt. Die Protestierenden haben wichtige Schutzvorkehrungen für kreative Ausdrucksformen wie Memes, Fan Fiction oder Fankunst erstritten, die im deutschen Urheberrecht bislang in einer rechtlichen Grauzone stattfanden. In dem inzwischen legendären Artikel „No, no, no, we are not banning memes!“ versprach die EU-Kommission kurz vor Verabschiedung der Richtlinie, dass keine Gefahr für die Internetkultur bestehe, da Memes und Co. durch die Urheberrechtsausnahme für Karikatur, Parodie und Pastiche bereits legal seien.

Das Problem für deutsche Fans: Diese Ausnahme gibt es im deutschen Urheberrecht bislang gar nicht. Erst durch die lautstarke Kritik vor allem aus Deutschland lenkten die Verhandlungsparteien auf EU-Ebene schließlich ein und stellten in Artikel 17 der Urheberrechtsrichtlinie klar, dass künftig alle Staaten der EU – also auch Deutschland – Karikaturen, Parodien und Pastiches legalisieren müssen, um die Meinungs- und Kunstfreiheit zu schützen.

Rechtssicherheit für Fan Fiction steht auf der Kippe

Steht die Internetkultur in Deutschland also zukünftig auf rechtlich sicheren Füßen? Nicht zwangsläufig, denn die Bundesregierung versucht, das Recht auf Karikatur, Parodie und Pastiche im Gesetzgebungsverfahren unzulässig einzuschränken. Entgegen den Vorschriften der EU-Richtlinie sieht der deutsche Gesetzesentwurf in § 51a [PDF] nämlich vor, dass Karikaturen, Parodien und Pastiches nur dann erlaubt sein sollen, „sofern die Nutzung in ihrem Umfang durch den besonderen Zweck gerechtfertigt ist“. Was der „besondere Zweck“ von Memes oder Fan Fiction sein soll, konnte das federführende Justizministerium indes auf Nachfrage nicht beantworten und verwies darauf, dass das in Zukunft die Gerichte klären sollen.

Wenn der Bundestag diese europarechtswidrige Einschränkung der Nutzungsrechte nicht noch streicht, rückt die angestrebte Rechtssicherheit für Internetkultur also in weite Ferne. Das ist ein Schlag ins Gesicht all derjenigen, die sich rund um die Urheberrechtsreform politisch engagiert haben. Dazu gehören auch zahlreiche Fancommunities, die sich über das Internet vernetzen und selbst kreativ tätig sind. Fan Fiction und Fankunst, bei der beliebte Romane, Filme oder Fernsehserien als Inspiration für neue Texte, Malereien oder sogar Filme genutzt werden, sind längst zu einer wichtigen kulturellen Ausdrucksform geworden.

Fan-Portale wie Archive of Our Own oder Fanfiktion.de erreichen ein Millionenpublikum. Viele Nachwuchsautor:innen entdecken durch Fan Fiction überhaupt erst die Liebe zum Schreiben. In den Kommentaren zur Petition „Rechtssicherheit für Fan Fiction in der Urheberrechtsreform“, die von der zivilgesellschaftlichen Organization for Transformative Works gestartet wurde, finden sich viele persönliche Statements von Urheber:innen und Leser:innen. Sie schildern, wie Fan Fiction ihnen bei der Bewältigung von Depressionen hilft. Dass sie mit ihren Werken kein Geld verdienen, sondern einfach ihrer Kreativität freien Lauf lassen wollen. Dass sie Kultur nicht nur passiv konsumieren, sondern analysieren, weiterentwickeln und wertschätzen wollen. Also genau das, was Pastiche eigentlich ermöglichen soll, die künstlerische Auseinandersetzung mit einem bestehenden Werk, um daraus etwas Neues zu schaffen.

Deutsches Urheberrecht ist von Fan Fiction überfordert

Die rechtliche Situation von Fan Fiction ist in Deutschland von jeher schwierig. Bislang konnte Fan Fiction grundsätzlich unter das Recht auf freie Benutzung fallen, das die Erstellung selbstständiger Werke erlaubte, die von einem bestehenden Werk inspiriert sind. Doch der Bundesgerichtshof stellte in seinem Urteil Laras Tochter aus dem Jahre 1999 sehr hohe Anforderungen an Fan Fiction, um von der freien Benutzung zu profitieren. Der Verkauf des Romans Laras Tochter, der an die Handlung des nobelpreisgekrönten Werks Doktor Schiwago anknüpft, ist in Deutschland seitdem verboten. In Großbritannien, dem Herkunftsland des Urhebers von Laras Tochter, konnte der Roman hingegen unter dem Titel Lara’s Child vertrieben werden, da das Urheberrecht dort großzügigere Ausnahmen vorsieht.

Laut Bundesgerichtshof hatte Laras Tochter nicht genug „inneren Abstand“ von Doktor Schiwago genommen, um als freie Benutzung durchzugehen, insbesondere weil Schlüsselszenen aus Doktor Schiwago in dem neuen Werk nacherzählt wurden und keine kritische Auseinandersetzung mit dem Ursprungswerk stattfand. Ob zeitgenössische Fan Fiction-Werke nach dem deutschen Urheberrecht bislang zulässig waren, hing also beispielsweise davon ab, wie weit sie sich erzählerisch von dem Original entfernten – etwa ob sie sich an den Kanon, also die erzählerischen Elemente des Originals, hielten.

Aus der deutschen Rechtsprechung könnte man also schließen, dass die zahllosen Fan Fiction-Werke im Harry Potter-Universum, die sich kritisch mit der Transphobie der Potter-Schöpferin J.K. Rowling auseinandersetzen, womöglich als freie Benutzung erlaubt waren. Traditionellere Fan Fiction, die sich vor allem durch Ehrerbietung gegenüber dem Originalstoff auszeichnet, könnte hingegen eine Urheberrechtsverletzung darstellen. Diese juristischen Feinheiten waren stets eine Zumutung für die meist nichtkommerziell tätigen Fan Fiction-Autor:innen, die nicht unbedingt mit den Feinheiten der deutschen Urheberrechtsrechtsprechung vertraut sind.

Urteil des Europäischen Gerichtshof zwingt Gesetzgeber zum Handeln

Klar ist: Der Schutz der Grundrechte erfordert zwingend Ausnahmen vom Urheberrecht, die eine künstlerische Auseinandersetzung mit urheberrechtlich geschützten Werken ermöglichen. Aktuell sind jedoch alle solchen transformativen Werke in Deutschland in akuter Gefahr, weil der Europäische Gerichtshof in seinem Urteil im Rechtsstreit zwischen Moses Pelham und Kraftwerk die freie Benutzung im deutschen Urheberrecht schlichtweg für europarechtswidrig erklärt hat. Demnach fällt selbst die äußerst wacklige Rechtsgrundlage für Fan Fiction, die das deutsche Urheberrecht bislang kannte, künftig weg. Solange Deutschland die Ausnahme für Karikatur, Parodie und Pastiche nicht umgesetzt hat, gibt es also aktuell neben den Grundrechten überhaupt keine gesetzliche Regelung, die solche Werke absichert.

Allein schon, um diese akute Gefahr für die Meinungs- und Kunstfreiheit zu beenden, sollte der deutsche Gesetzgeber sich um eine schnelle und klare Legalisierung von Karikaturen, Parodien und Pastiches bemühen. Die geplante Einschränkung solcher Nutzungen durch die Bundesregierung erreicht aber genau das Gegenteil. Die Regelung, wonach diese Nutzungen nur insoweit erlaubt sein sollen, wie es „durch den besonderen Zweck gerechtfertigt ist“, ist nur so zu erklären, dass die Bundesregierung möglichst wenig am bisherigen unzulänglichen deutschen Rechtsrahmen ändern will. Die freie Benutzung mit ihrem äußerst schwammigen Kriterium des „inneren Abstands“ vom Originalwerk ist den deutschen Gerichten vertraut, doch darauf darf es in Zukunft nicht mehr ankommen.

Die EU-Richtlinie zum Urheberrecht ist unmissverständlich: Karikaturen, Parodien und Pastiches müssen legalisiert werden, und zwar ohne Abstriche. Der deutsche Gesetzgeber muss aufhören, sich neue Einschränkungen einfallen zu lassen, um die europarechtswidrige freie Benutzung wieder aufleben zu lassen – mit all den Unsicherheiten, die sie für Fan Fiction und andere Formen der Internetkultur bietet. Mit ihrem Vorschlag ignoriert die Bundesregierung nicht nur das Europarecht, sondern auch die Interessen der zahlreichen Kreativen, die ihre Fan Fiction kostenlos der Allgemeinheit zur Verfügung stellen.

„Wir sind Urheber:innen und leisten einen wichtigen kulturellen Beitrag“, heißt es in der Petition der Fan Fiction-Community. Es liegt jetzt am Bundestag zu zeigen, ob die Urheberrechtsreform tatsächlich den Interessen aller Kreativen dienen soll, oder nur denen, die mit ihren Werken Geld verdienen.

3 Ergänzungen

  1. Zu beachten:

    Eine Plattform, deren „einziger Zweck“ die Veröffentlichung solcher Fanwerke ist (basierend auf der Schranke) und die „nicht kommerziell“ ist, fällt nicht unter Artikel 17. Damit sollten diese Plattformen nicht unter die Pflichten der Reform fallen und weiterhin vom Haftungsprivileg profitieren. So viel ändert sich folglich nicht für reine „Fan“ – Plattformen (entgegen der Behauptungen im Artikel).

    So oder so, es gibt keinen Weg um die Pastiche-Schranke herum. Das Justizministerium kann und wird dies nicht ändern. Vielmehr geht es wohl eher um die pauschalen Verwendungen wie 15 Sekunden Videos etc.

    Und ob letztlich eine Rechtsverletzung bei Pastiche vorliegt oder nicht; dafür gibt es tatsächlich Gerichte. Es dürfte auch extrem selten sein, dass ein Autor seine Rechte bei Fanart oder Fanfiction verletzt sieht (behaupte ich).

    Das Problem kommt eher von Plattformen, die diese Begriffe missbrauchen. Siehe das Suchergebnis Nr. 1 bei Google für „fanart“: Die US-Webseite fanart.tv — hier eine Bildersammlung von Postern / Originalbildern verschiedener TV-Serien, wahrscheinlich zur Verwendung in Kodi. Von „fanart“ kann hier wohl keine Rede sein, da es sich nicht um Fanwerke handelt. Ist eben wie mit „youtube.com“ :)

    1. Also sind besonders konzentrierte Plattformen jetzt das Ziel? Natürlich ohne Werbung und ohne Spendeneinnahmen, schon gar nicht Geld einsammeln um einen Fanfilm zu produzieren. Hier wird wild herumgerudert, und ein kulturelles Element von überall bis auf Spezialplattformen, und real betrachtet wohal auch von solchen verbannt. Das wird sicherlich noch beklagt werden, so oder so.

      Hinzu kommt „ein Autor“ … meine Sie das ernst? Fanfiction gibt es zu allem Möglichen, und Autoren sind bei besonders beliebten Werken selten die Klagenden.

  2. „Was der ‚besondere Zweck‘ von Memes oder Fan Fiction sein soll, konnte das federführende Justizministerium indes auf Nachfrage nicht beantworten und verwies darauf, dass das in Zukunft die Gerichte klären sollen.“

    Das hat Methode. Dadurch, dass man die Verantwortung auf die Gerichte abwälzt, ist es also für den Normalsterblichen ein reines Glücksspiel, ob sein Mem jetzt »legal« war oder nicht. Oder mit anderen Worten: Wir sind genau da, wo wir vorher auch schon waren. Es war vorher ’ne rechtliche Grauzone, und nachher ist es immer noch ’ne rechtliche Grauzone. Es wird sich gar nichts ändern.

    Das ist ein Taschenspielertrick, um es aussehen zu lassen, als würde man auf die Kritik hören, obwohl man eigentlich gar nichts getan hat. Lasst euch nicht verarschen!

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.